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BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 450/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückzahlung von Urlaubsgeld - Tarifliches Vorrangprinzip - Erstattungspflicht - Jahresurlaub - Zwölftelprinzip
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 06.09.1963 - 5 Sa 388/63
- BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 450/63
Papierfundstellen
- BB 1964, 1084
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 463/63
Urlaubsgeld - Vorrangprinzip
Auszug aus BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 450/63
Bas gilt auch für solche Tarifverträge? die vor dem Inkrafttreten des BUrlG (1. Januar 1963) geschlossen worden sind (vglu das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung dos Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 9- Juli 1964 - 5 AZR 463/63 -). - LAG Hamm, 06.09.1963 - 5 Sa 388/63
Auszug aus BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 450/63
hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 9 Juli 1964 durch den Senatspräsidenten Professor Dr.Dr«Boldt, die Bundesrichter Professor Dr. Stumpf und Dr. Auffarth sowie die Bundes arbeitsrichter von Oppen und 'Wittholz für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westf.) vom 6 .September 1963 - 5 Sa 388/63 - wird zurückgewiesen.
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.1997 - 15 Sa 91/97
Eigenständige tarifliche Regelung im konstitutiven Sinne, die die gesetzliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 12.01.1998 - 15 Sa 105/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 15 Sa 103/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 03.11.1997 - 15 Sa 69/97
Verweisung auf gesetzliche Vorschriften in Tarifverträgen im Bereich der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 291/64
Urlaubsabgeltung - Vorrangprinzip
10 Die Bestimmung des § 7 Abs0 4 Satz 2 BUrlG über den Ausschluß der Urlaubsabgeltung bei vom Arbeitnehmer grob treuwidrig verschuldeter fristloser Kündigung kann kraft des tariflichen Vorrangprinzips des § 13 Abs, 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG durch einen Tarifver trag auch zuungunsten des Arbeitnehmers geändert wer den« 2« Das Vorrangprinzip des § 13 Abs« 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG gilt auch für solche Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten des BUrlG (1" Januar 1963) geschlossen worden sind (Bestätigung der Urteile des Senates vom 9« Juli 1964 - 5 AZR 450/63 und 5 AZR 463/63 - Cdern~ nächst}1 AP Nr« 1 und Nr« 2 zu § 13 BUrlG)« .